Teilnahmebedingungen


Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel
Die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel welches die itiso GmbH in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Blocky for Veeam (Grau Data)und Zadara (nachfolgend Veranstalter genannt), während der Messe S2N 2025 in Regensburg veranstalten.
 
Das Gewinnspiel wird für die oben genannten Firmen betrieben. Art und Umfang der Gewinne, die Teilnahmetermine und der Vergabemodus der Gewinne ist der Gewinnspielankündigung des Gewinnspielveranstalters zu entnehmen. Der Veranstalter bedient sich dabei des Dienstleisters HAPPY Marketing Solutions AG zur technischen Abwicklung des Gewinnspiels.
 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 

1          Geltungsbereich
1.1      Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel, welches von den Veranstaltern während der Messe ausgelobt wird.
1.2      Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen enthalten die zwischen dem Teilnehmer am Gewinnspiel und dem Veranstalter ausschließlich geltenden Bedingungen,                    soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen gem. Ziffer 14.1. dieser Bedingungen zwischen den Parteien abgeändert werden.
1.3      Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich. Vor der Teilnahme wird der Teilnehmer auf die
            Teilnahmebedingungen in gesetzeskonformer Weise hingewiesen.
1.4      Erfolgt eine Teilnahme am Gewinnspiel, so gelten die zu diesem Zeitpunkt aktuellen und angezeigten Teilnahmebedingungen.
 
2          Teilnahmeberechtigte
2.1       Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Besucher der S2N Messe 2025.
2.2       Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt nur, wenn die teilnehmende Person zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet hat.
2.3       Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Beauftragte des Veranstalters und deren jeweiligen Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle
             Personen, die gemäß Nummer 8 der Teilnahmebedingungen disqualifiziert oder von dem Gewinnspiel ausgeschlossen bzw. gesperrt sind. Bei Missachtung dieser
             Voraussetzungen entfallen sämtliche Ansprüche gegen den Veranstalter.
 
3          Teilnahme
             Es werden zwei Gewinnspiele parallel veranstaltet. Das Tresor-Gewinnspiel und das Gewinnspiel über eine Losbox.
3.1       Die Teilnahme an den Gewinnspielen ist kostenlos.
3.2       Jeder Teilnehmer kann nur einmal am jeweiligen Gewinnspiel teilnehmen. Ein Mitspielen im Namen Dritter oder die Teilnahme über "Strohmänner" ist nicht erlaubt.
             Der Gewinner ist für die Zahlung ggf. anfallender Steuern allein verantwortlich. 
3.3       Jeder Gewinncode kann nur einmal am Tresor eingegeben und in die Losbox geworfen werden. 
3.4       Eine Teilnahme am Tresor-Gewinnspiel ist nur möglich, wenn der Teilnehmer einen Flyer mit seiner persönlichen Gewinnzahl hat und den Stand von itiso besucht.
             Dort darf die persönliche Gewinnzahl am Tresor beim itiso-Stand eingegeben werden. Entspricht diese Zahl der zuvor eingestellten Tagesgewinnzahl, gewinnt man
             den Hauptpreis.
3.5       Zur Teilnahme an der Verlosung muss der untere Teil des Flyers mit der Gewinnzahl abgerissen und in die Losbox am itiso Stand eingeworfen werden.
3.5a     Der obere Teil des Flyers muss aufgehoben werden, um im Falle eines Gewinns die Gewinnzahl nachweisen zu können.
3.5b     Wird die eigene Gewinnzahl gezogen, gewinnt man einen der weiteren Gewinne 
3.6       Die Auslosung findet an beiden Messetagen um 13:00 Uhr am itiso-Stand statt. Bis dahin muss man seine Gewinnzahl in die Losbox geworfen haben.
3.7       Eingänge, die nicht in der Frist gemäß 3.6 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
3.8       Sofern bereits eine oder mehrere Ziehungen erfolgt sind, besteht dafür rückwirkend kein Gewinnanspruch.
3.9       Der erste und letzte Ziehungstag sowie die Anzahl der angebotenen Ziehungen werden beim jeweiligen Gewinnspiel bekannt gegeben. Nach dem letzten
             angekündigten Ziehungstag eingegangene Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden.
 
4          Verlosung und Gewinne
4.1       Die Gewinnspiele finden täglich während der Messe statt (22.10.2025 und 23.10.2025).
4.2       Der Teilnahmeschluss für das Tresor-Gewinnspiel ist bis zum Ende des jeweiligen Messetages. Für das Losbox-Gewinnspiel ist der Teilnahmeschluss jeweils um                     13:00 Uhr, anschließend wird der Gewinner live ausgelost.
4.3       Ziehungstage für die Gewinne sind der 22.10.2025 und 23.10.2025.
4.4       Bei jedem Gewinnspiel gibt es täglich jeweils einen Gewinn gemäß Auslobung. Siehe nachfolgende Aufstellung:
 
Messetag 22.10.2025:
Tresor-Gewinnspiel: 1x Beats Solo4 Kopfhörer
Auslosung: 5x Apple AirTag mit elegantem Schlüsselanhänger

Messetag 23.10.2025:
Tresor-Gewinnspiel: 1x instax mini LiPlay Kamera
Auslosung: 5x Apple AirTag mit elegantem Schlüsselanhänger
 
4.5       Sollte der Besitzer der gezogenen Gewinnzahl während der Auslosung nicht anwesend sein, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
             In diesem Fall wird eine neue Gewinnzahl gezogen.
 
5          Gewinnübergabe
5.1       Den Gewinnern wird der Gewinn durch den Veranstalter auf der Messe übergeben.
5.2       Die ausgeschriebenen Gewinne richten sich nach dem Gewinnspiel. Es gelten die bei der Ausschreibung festgelegten Regeln.
5.3       Der Teilnehmer gibt dem Veranstalter bzw. dessen Dienstleister mit seiner Teilnahme die ausdrückliche Erlaubnis, im Gewinnfall den Vornamen, Namen, Herkunftsort
             und ein Foto auf einer der Internetseiten vom Veranstalter und dessen Dienstleister im Internet zu veröffentlichen.
 
6          Wegfall des Gewinnanspruchs
             Sollte eine Gewinnbenachrichtigung scheitern, weil der Teilnehmer während der Ziehung nicht anwesend ist, so verfällt der Gewinnanspruch. 
 
7          Begrenzungen und Steuern
            Der Gewinnanspruch ist nicht auf Dritte übertragbar. Der Anspruch auf Erhalt des Gewinns im Wege des Barerlöses ist ausgeschlossen, soweit keine Bargewinne
            ausgelobt sind. Der Gewinner hat für ggf. anfallende Steuern selbst aufzukommen, soweit es sich um eine Steuerforderung der Finanzbehörden handelt.
 
8          Verhaltensregeln, Disqualifikation und Sperrung
8.1       Der Veranstalter bzw. dessen Dienstleister hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang in
             einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise, z.B. durch Manipulation der Software oder durch Verstoß gegen die Spielregeln beeinflussen oder deren
             Verhalten in sonstiger Weise die Grenzen der Zumutbarkeit überschreitet, z.B. durch Bedrohung oder unzumutbare Belästigung (Beleidigung, üble Nachrede, extreme
             Anrufhäufung in Form von „Telefonterror“ usw.) von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Veranstalters oder dessen Dienstleister.
8.2       Die Teilnahme über Skripte, Bots oder andere automatisierte Methoden ist strengstens verboten. Teilnehmer, die solche Methoden verwenden, werden umgehend
             disqualifiziert und von der weiteren Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
8.3       Ferner kann der Veranstalter oder dessen Dienstleister auch Teilnehmer nach beliebigem Ermessen bereits im Vorfeld von einer Teilnahme ausschließen, wenn ein
             Verstoß gegen die in Ziffer 8.1. und 8.2. aufgeführten Verhaltensregeln droht.
 
9          Beendigungs-/Änderungsmöglichkeiten
9.1       Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können, soweit ein berechtigtes Interesse
             hieran besteht. Dies kann insbesondere bei technischen Problemen oder rechtlichen Bedenken der Fall sein.
9.2       Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder in Teilen (etwa für bestimmte Gewinne oder Sonderauslosungen) nach einer Tagesziehung
             und Zuteilung der Preise abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Verlosung aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei
             Computerviren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit,
             die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung beeinflussen.
 
10        Rechtsweg
            Hinsichtlich der Gewinnspielteilnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne besteht nicht.
 
11        Datenschutz und Einwilligung
             Die Verarbeitung der Nutzerdaten erfolgt mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung der in das Teilnahmeformular
             eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die sie uns durch Ihre freiwillige Teilnahme an diesem
             Gewinnspiel erteilen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
  
12        Salvatorische Klausel
             Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt
             davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
             durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
             undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
 
13        Schlussbestimmungen
13.1     Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Das
             Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2     Sofern der Teilnehmer Kaufmann bzw. Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
             Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Gerichtsstand des Geschäftssitzes
             des Veranstalters als Gerichtsstand vereinbart.
 
Regensburg, im Oktober 2025